Hessische familiengeschichtliche Vereinigung e. V.

Stammtisch der Bezirksgruppe Odenwald

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Vortrag zum Amt Otzberg am 8. Stammtisch

Am  19. November 2009 fand der 8. Stammtisch  (der 4. in 2009) statt. Diesmal  waren wir zu Gast auf der Veste Otzberg.  Bereits ab  19 Uhr war der Gastraum der Burgschänke schon gut gefüllt und die Gespräche zwischen den Forschern  wurden  lebhaft  geführt.

Nachdem der Sprecher der Bezirksgruppe, Heinrich Wolf, den Stammtisch eröffnet hat, begrüßte uns der "Burgherr" Rolf Tilly. Er gab uns einen kurzen Abriss über seine Tilly-Vorfahren. Danach hielt Andreas Stephan einen kurzen Vortrag über die Lage des Otzbergs, seine territoriale Zugehörigkeit und die Kirchenbuchlage im Lengfeld und Hering.

>> Vortrag als pdf   (14 Seiten, je nach Bandbreite werden bis 1,5 Minuten Ladezeit benötigt)

Am 1. Dezember 2009 erschien zu diesem Stammtisch ein Zeitungsartikel >> Presse


Vorstellung des 3. Familienbuches Fürth

Der Autor Ludwig Knapp hat das Familienbuch Fürth (Odenwald) III, 1781 - 1900 vorgestellt.

Zum Bericht  im Echo-Online

Preis des Familienbuches: 25 € (plus Versandkosten) 
Wer Fürth I und II noch nicht hat, kann dies natürlich gleich mitbestellen.

Bestellungen bitte an meine Adresse:
Ludwig Knapp, Hauptstraße 7, 64658 Fürth, oder
Bestellung per E-Mail


Familienbuch Fürth I und II

Die Familienbücher Fürth I und II werden in Fürth vom Autor und der Gemeindeverwaltung Fürth weiterhin für 5,00 bzw. 8,00 € plus Versandkosten verkauft.
 
Autor: Ludwig Knapp, Hauptstraße 7, 64658 Fürth, Tel. 06253-3965
Gemeindeverwaltung Fürth, Hauptstraße 19, 64658 Fürth, Tel. 06253-2001-0


Standesamt ab 1876 maßgeblich

Die Folge der Bismarckschen Reformen war die Trennung zwischen Kirche und Staat. Auf Grund dessen wurden zum 1.1.1876 die Standesämter geschaffen, die alleinig das Recht auf Vollziehung und Dokumentation von Personenstandshandlungen nach dem Personenstandsgesetz hat. Die Kirche selbst darf seit dem nur noch Ihre Amtshandlungen (Taufe, Trauung, Beerdigung) vornehmen und dies nur nach Vollzug einer vorausgegangenen Personenstandshandlung.

Übrigens, da Familienforscher sich immer an der Originalquelle orientieren
sollten, möchte ich darauf hinweisen, dass Kirchenbücher ab 1876
"Sekundärquellen" sind, da die Kirche hier keinen Personenstandsfall mehr beurkunden darf sondern nur die Amtshandlung.
D.h. das Standesamt oder später Archiv beurkundet Ihnen die Geburt, die Kirche die Taufe.
Genealogen sollten also das Augenmerk auf die geplante Änderung des
Personenstandsgesetzes werfen, die gerade in Arbeit ist und die Sperre der Einsichtnahme mehr in die Neuzeit rücken wird.
Ich gehe davon aus, dass diese Standesamtsregister, die der Sperre nicht mehr unterliegen werden, dann als Archivgut an die zuständigen Archive übergeben werden und dort als
Archivgut behandelt und zur Nutzung vorbereitet wird. Die EKHN wird ihrerseits ihre Kirchenbuchordnung (KBO) dem neuen Personenstandsgesetz angleichen. Entsprechende Regelungen im Detail ergehen dann.

(von Birgit Dreuth, Evangelische Kirche Hessen-Nassau)


Ansprechpartner und Mailadressen siehe Impressum

Letztes Update 01.12.2009